Rechtsanwalt
Joachim Merschdorf

Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Merschdorf

Meine Leistungen

Herzlich willkommen auf meiner Homepage. Erfahren Sie hier und auf den einzelnen Unterseiten, welche Leistungen ich Ihnen anbieten kann. Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie insbesondere in den folgenden Angelegenheiten:

Testament

Testaments­gestaltung

Ich berate Sie in allen Bereichen der Testamentsgestaltung: Gerne erstelle ich für Sie Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge. Sollten Sie bereits ein Testament errichtet haben, dann prüfe ich für Sie, ob es rechtssicher ist.

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Vorweggenommene Erbfolge

Vorwegge­nommene Erbfolge

Wenn Sie etwa aus steuerlichen Gründen Vermögen an Ihre Kinder schenken möchten, dann begleite ich Sie bei der Konzeption und der Gestaltung der entsprechenden Schenkungsverträge.

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Unternehmensnachfolge

Unternehmens­nachfolge

Sie haben ein Unternehmen aufgebaut und denken darüber nach, es Schritt für Schritt an einen Nachfolger zu übertragen? Dann berate ich Sie bei der Erstellung aller notwendigen Verträge sowie bei den hierbei anfallenden Nachfolgethematiken.

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Erbstreitigkeiten

Erbstreitig­keiten

Ob Pflichtteilsstreitigkeit, Erbauseinandersetzung oder Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft. In diesen emotional oft sehr belastenden Auseinandersetzungen kann ich für Sie auf meine jahrelange Erfahrung im Erbrecht zurückgreifen, um so optimale Ergebnisse für Sie zu erzielen.

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Vorsorgeverfügungen

Vorsorge­verfügungen

Jeder kennt die Begriffe: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Aber was genau ist das und warum sollte das jeder haben? Viele Menschen füllen hierzu ein Formular aus dem Buchhandel oder dem Internet aus, aber dieses Thema ist meist viel komplexer, da diese Formulare nie die familiären Besonderheiten beachten können.

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Erbrecht

Sonstiges

Sie haben geerbt aber wissen nicht, ob der Nachlass vielleicht überschuldet ist? Sie streiten sich mit einem Testamentsvollstrecker? Es gibt Probleme mit dem Erbschein oder dem Nachlassgericht? Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne zu diesen und auch allen anderen Fragen rund um das Erbrecht.

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Weitere Themengebiete in der Auflistung:


Über mich

In einem Sprichwort heißt es: „Das Testament des Verstorbenen ist der Spiegel der Lebenden”.

Wie so oft, ist auch an diesem Sprichwort etwas Wahres dran. Deswegen ist das Erbrecht auch ein so hoch emotionales Rechtsgebiet. Es geht um viel mehr als nur um reine Vermögenswerte.

Den oft vorprogrammierten Streit beuge ich am liebsten mit einer ausgewogenen Planung zu Lebzeiten vor. Ist der Streit aber schon eingetreten, dann sind mir nicht nur die rechtlichen Aspekte wichtig, sondern auch die familiären und menschlichen Hintergründe, aus denen der Streit überhaupt erst entstanden ist.

2005-2011 Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
2012 – 2014 Rechtsreferendariat am OLG München
2014 Zulassung als Rechtsanwalt
2014 – 2019 Tätigkeit in einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei in München
April 2019 Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Erbrecht”
2020 Gründung der Kanzlei Rechtsanwalt Merschdorf

Impressionen

Eingangsbereich Besprechungsraum Schreibtisch